AGB


1. Allgemeines

Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des zwischen der Firma Renner, als Verkäuferin einerseits, und dem Käufer andererseits abgeschlossenen Kaufvertrages.Nebenabreden und allfällige Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung bzw. Anerkennung der Verkäuferin und bedeutet die Nichtäußerung eines Widerspruches keinesfalls eine Zustimmung der Verkäuferin. Von diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und wird allfälligen Einkaufsbedingungen des Käufers ausdrücklich widersprochen.

Sollte eine oder mehrere der nachfolgenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit anderer Bestimmungen nicht. Nachstehende Bedingungen gelten darüberhinaus, falls nicht schriftlich anderes vereinbart wird, für alle gegenwärtig und künftig abzuschließenden Rechtsgeschäfte zwischen den Kaufvertragsparteien. Die Rechte des Käufers aus gegenständlichem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar.

2. Preis

Sollte die Verkäuferin zwischen Vertragsabschluß und Lieferung ihre Handels- bzw. Katalogpreise erhöhen oder senken, so gilt der am Liefertag gültige Preis als vereinbart. Preise der Verkäuferin gelten, wenn nicht anders vereinbart ist, durchwegs ab Lager der Verkäuferin, ausschließlich Versicherung, Verpackung und Mehrwertsteuer. Die Verkäuferin behält sich Preisänderungen, insbesondere nach Änderung von Zöllen,Wechselkursen, Änderung bei Ein- und Ausgangsfrachten bzw. Neueinführungen oder Änderungen von Abgaben,Ausstattungsänderungen, infolge Anpassung an den technischen Stand der Entwicklung bzw. aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten, aufgrund von Preiserhöhungen oder Produktänderungen der Lieferanten sowie infolge Berichtigung von Druckfehlern ausdrücklich vor. Sämtliche Abbildungen im Katalog sind Symbolfotos.

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen (auch solche über Teillieferungen) sind - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - binnen vierzehn Tagen ab Rechnungslegung ohne Skontoabzug fällig. Skonto- und Rabattabzüge werden nur anerkannt,wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden. Im Falle von Überschreitungen des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Wechseldiskontsatz der Österr. Nationalbank berechnet und tritt unbeschadet der Geltendmachung des weiteren durch den Zahlungsverzug des Käufers entstandenen Schadens, im Falle der Überschreitung des Zahlungszieles die Fälligkeit aller übrigen Forderungen der Verkäuferin ein. Die Verkäuferin ist im Falle des Zahlungsverzuges weiters berechtigt, bzgl. der ausstehenden Lieferungen von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unabhängig davon ruht jedenfalls die
Lieferpflicht der Verkäuferin, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen angeblicher, seitens der Verkäuferin nicht ausdrücklich anerkannter Gegenansprüche ist nicht gestattet, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen. Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet,Wechselzahlungen zu akzeptieren und erfolgt die Übernahme von Wechsel oder Schecks lediglich zahlungshalber. Der Käufer verpflichtet sich weiters, im Falle des Zahlungsverzuges der Verkäuferin sämtliche durch die Beauftragung eines Inkassobüros bzw. eines Rechtsanwaltes entstehenden Kosten zu ersetzen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ausschließliches Eigentum der Verkäuferin, auch wenn der Käufer sie be- oder verarbeitet. Für den Fall der Weiterveräußerung ist der Käufer ermächtigt, dem Neuerwerber das volle Eigentum zu übertragen, wofür aber die aus der Weiterveräußerung entstehende Kaufpreisforderung im voraus als an den Verkäufer verpfändet gilt.Zusätzlich ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer über Verlangen alle Rechte aus der Weiterveräußerung abzutreten und auf seinen Rechnungsformularen den Neuerwerber durch einen entsprechenden Zessionsvermerk darauf hinzuweisen, daß die Kaufpreisforderung an den Verkäufer zediert ist und mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an diesen gezahlt werden kann. Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung, Aufbewahrung und Versicherung gegen Feuer und Diebstahl der gelieferten unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet und verpflichtet sich, im Falle des aufrechten Eigentumsvorbehaltes seine Ansprüche gegen die Versicherung im Versicherungsfall hinsichtlich dieser Waren an die Verkäuferin abzutreten.

5. Lieferzeiten

Mitteilungen über Lieferzeiten erfolgen seitens der Verkäuferin nach bestem Wissen, es können diese jedoch nur annähernd und stets unverbindlich angegeben werden. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können seitens der Verkäuferin nur übernommen werden, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig von dieser verschuldet wurden.Auch ein Vertragsrücktritt des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist nur dann und insoweit möglich, als
dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, deren Dauer mindestens 21 Tage beträgt.

6. Änderungen und Stornierungen von Bestellungen

Bestellungsänderungen und Stornierungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Verkäuferin. Da die Verkäuferin nicht selbst Erzeuger der zu liefernden Waren ist, ist diese berechtigt, im Falle von Änderungen oder Stornierungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich von dieser unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung oder Beschaffung der Ware ergeben. Die Verkäuferin haftet nicht für
Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen in Folge höherer Gewalt wie z.B. Streik, politische Auseinandersetzungen oder extreme Witterungsbedingungen.

7. Versandbedingungen

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers und geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der
versendeten Waren mit Absendung an den Käufer auf diesen über. Falls vom Käufer nicht schriftlich
anders vorgeschrieben, erfolgt der Versand bzw. die Wahl des Spediteurs und die Versandart
nach dem Ermessen der Verkäuferin und zwar unfrei per Post,Bahn oder Spedition zum Normaltarif.
Bestellungen von Kunden, die mit der Verkäuferin in keiner regelmäßigen Geschäftsbeziehung
stehen oder sich bereits einmal in Zahlungsverzug befanden, werden ausschließlich
per Nachnahme geliefert.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort gegenständlicher Rechtsgeschäfte ist Wels und wird als Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesen Rechtsgeschäften ergebenden Streitigkeiten die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Wels vereinbart. Für sämtliche wechselseitigen Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und der Verkäuferin gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart.

9. Werbematerial

Abbildungen und Beschreibungen der Waren der Verkäuferin in ihren Druckschriften sind jeweils nach bestem Wissen und Gewissen hergestellt, jedoch unverbindlich. Konstruktions- bzw. Ausstattungs- und Verpackungsänderungen werden seitens der Käuferin ausdrücklich akzeptiert und haftet die Verkäuferin für allfällige Ansprüche aus der Verwendung dieser Werbematerialien dem Käufer nicht.

10. Mängelrügen

Erkennbare Mängel der gelieferten Ware sind bei der Übergabe sofort zu rügen, anderenfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos genehmigt. Sollte der Mangel aufgrund seiner Beschaffenheit erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, so ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen, eine Rüge durchzuführen. Allfällige Mehr- oder Minderlieferungen sind sofort bei Übernahme zu rügen und gilt anderenfalls die gelieferte Stückzahl als anerkannt.
Sämtliche Rügen haben bei sonstiger Unwirksamkeit sowie Ausschluß von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Rechten nach diesen Bestimmungen schriftlich zu erfolgen.

11. Gewährleistung

Der Verkäufer haftet für Mängel unter Ausschluß sämtlicher weiterer Ansprüche nur unter den im Pkt 10 genannten Voraussetzungen. Voraussetzung der Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche ist weiters, dass eine Weiterverarbeitung der gelieferten Waren durch konzessionierte Gewerbebetriebe entsprechend der jeweiligen Arbeitsanleitung des Herstellers vorgenommen wurde.Von der Gewährleistung bzw. vom Schadenersatz sind Folgeerscheinungen
ausgeschlossen, die sich aus der Verwendung nicht den Verarbeitungsanleitungen der Hersteller entsprechender Rohstoffe und Materialien bzw. aus nicht fachmännischer Bearbeitung ergeben. Die Verkäuferin gewährt keine Garantie. Sollte eine Herstellergarantie gewährt werden, haftet
die Verkäuferin nicht für deren Erfüllung und sind allfällige Ansprüche des Käufers von diesem direkt an die Herstellerfirma zu richten.

12. Folgeschäden

Für Folgeschäden, die durch den Kaufgegenstand entstehen, übernimmt die Verkäuferin keine wie immer geartete Haftung.Gegenständliche Waren werden von der Verkäuferin nicht erzeugt und von dieser originalverpackt von der Erzeugerfirma an den Käufer weitergeliefert. Die Verkäuferin hat auf die Herstellung des Produktes und dessen Verarbeitungsanleitung keinen Einfluß und haftet gegenüber dem Käufer bzw. dessen Kunden auch keinesfalls aus dem Titel der Produkthaftung.

13. Warenrücksendung

Bei unberechtigter Rücksendung lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu seiner Verfügung im Lager der Verkäuferin. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, angemessenes Lagergeld zu verlangen oder nach ihrer Wahl die Ware auf Kosten und Gefahr auch bei Dritten einzulagern und Ware, die trotz Aufforderung nicht binnen angemessener Frist seitens des Käufers abgeholt wird, zu verschrotten. Sonderbestellungen werden nicht zurückgenommen. Für Warenrücknahmen werden 15% Manipulationsgebühren in Abzug gebracht.

14. Einseitige Erklärungen

Einseitige Erklärungen des Käufers, insbesondere hinsichtlich Belastungsanzeigen für Warenrücksendungen, Preisdifferenzen und Boni für die Verkäuferin sind unbeachtlich und müssen von dieser nicht gesondert widersprochen werden. Allfällige Erklärungen des Käufers auf Zahlscheinen sind für die Verkäuferin unbeachtlich, da diese mit Datenverarbeitung arbeitet.

15. Anrechnung

Sollte seitens des Käufers eine schriftliche Zahlungswidmung erfolgen, so werden seine Zahlungen zunächst auf Kosten und Spesen sowie Zinsen und in weiterer Folge auf die älteste offene Kapitalschuld angerechnet.

16. Datenschutz

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, daß die Verkäuferin sein gesamtes Rechnungswesen automationsunterstützt führt. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit der Speicherung und Verarbeitung der mit gegenständlicher Geschäftsverbindung verbundenen Daten sowie mit der Übermittlung dieser Daten, sofern weder das Privat- noch das Familienleben des Käufers betroffen wird, an Dritte einverstanden.

17. Schutzrechte

Soweit für Waren und Nebenmaterialien (z.B. Prospekte und andere Drucksorten) Marken-, Patent- oder Musterschutzrechte bestehen, verpflichtet sich der Käufer, diese Rechte anzuerkennen und gegen diese Rechte weder selbst, noch durch Dritte, insbesondere durch Nachahmung oder ungerechtfertigte Führung der Marken, etc. zu verstoßen.

18. Überbindung der Verkaufs-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen

Sofern die Ware für die Weiterveräußerung bestimmt ist, verpflichtet sich der Käufer gegenständliche
Lieferbedingungen der Verkäuferin an seine Vertragspartner zu überbinden.

19. Weitere Bestellungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bei allfälligen weiteren telefonischen und schriftlichen Bestellungen ebenfalls als mitvereinbart, auch wenn die Formulare der Verkäuferin nicht verwendet werden.

20. Kommissionsgeschäfte

Sollten Waren in Kommission geliefert werden,was jedenfalls einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bedarf, verpflichtet sich der Käufer, die Kommissionsware sorgfältig zu verwahren und haftet für alle Beschädigungen an der Kommissionsware, unabhängig davon, ob er diese Beschädigung
verschuldet hat oder nicht. Der Verkauf der Kommissionsware ist der Fa. Renner binnen drei Tagen anzuzeigen und innerhalb der Zahlungsfristen gem. Punkt 3. vom Käufer ungeachtet eines allfälligen Zahlungseinganges durch den Abnehmer zu bezahlen. Sollte der Käufer keine nachhaltigen Bemühungen unternehmen, um die Kommissionsware zu verkaufen, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Kommissionsware unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorzeitig zurückzuholen. Sollte der Käufer gegen die Verkaufs- und Lieferbedingungen verstoßen, insbesondere mit Zahlungen in Verzug geraten, so ist die Verkäuferin berechtigt, sämtliche Kommissionswaren sofort zurückzuholen.